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Politik - Grundsatzprogramm - Trennung von Partei und allen Religionsgemeinschaften

11. Trennung von Partei und allen Religionsgemeinschaften

11. Erklärung der Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei zur Trennung von Partei und allen Religionsgemeinschaften

Die Partei bekennt sich zu Art. 140 (Art. 137 Weimarer Verfassung) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, nach dem es in Deutschland keine Staatskirche gibt, also Staat und Kirche getrennt sind. Analog zu dieser Grundgesetzregelung gilt die Trennung der Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei – von jeder Religionsgemeinschaft. Sie distanziert sich von jeder möglichen Einflussnahme und von jedem Versuch einer Religionsgemeinschaft, sie für ihre Zwecke und Ziele einzusetzen oder zu missbrauchen.

In diesem Grundsatzprogramm wurden die wichtigsten Ziele und Vorhaben der Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei dargestellt.

Wir setzen uns dafür ein, gemeinsam mit engagierten Mitbürgern die politischen Möglichkeiten zu schaffen, unsere Ziele zum Wohl von Mensch, Umwelt und Tier zu verwirklichen.

Mai 2002


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